Die Zukunft des Rechnungs­we­sens steht vor der Tür – sind Sie bereit?

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E‑Rechnung verpflich­tend – und wir möchten Sie bei der techni­schen Umset­zung bestmög­lich unterstützen!

Eine E‑Rechnung muss in einem struk­tu­rier­ten, maschi­nen­les­ba­ren XML-Format vorlie­gen und geht damit über ein einfa­ches PDF hinaus. Durch diese Neuerung wird der elektro­ni­sche Prozess vom Rechnungs­ein­gang bis zur Zahlungs­ab­wick­lung effizi­en­ter und siche­rer. Zudem verspricht sich die EU Möglich­kei­ten zur Verhin­de­rung von Umsatz­steu­er­be­trug, weshalb die E‑Rechnung künftig auch im grenz­über­schrei­ten­den B2B-Geschäft inner­halb der EU verpflich­tend sein wird.

Die Pflicht zur Ausstel­lung von E‑Rechnungen betrifft steuer­pflich­tige Leistun­gen zwischen Unter­neh­men im inlän­di­schen B2B-Geschäft. Umsätze mit Endver­brau­chern (B2C) sind nicht betroffen.

Was bedeu­tet das für Sie?

  • Ab dem 1. Januar 2025 müssen der Empfang und die Verar­bei­tung einschließ­lich der revisi­ons­si­che­ren Archi­vie­rung einer E‑Rechnung im Unter­neh­men möglich sein.
  • Eine Übergangs­re­ge­lung für Rechnungs­stel­ler ist bis 2027 vorgesehen.
  • Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle inlän­di­schen Unter­neh­men für Leistun­gen im Bereich der inlän­di­schen B2B-Umsätze (für Unter­neh­men mit einem Vorjah­res­um­satz von mehr als 800.000 €) die Anfor­de­run­gen an die E‑Rechnung erfüllen.
  • Ab dem 1. Januar 2028 gelten die Anfor­de­run­gen für den Versand von E‑Rechnungen für alle Unter­neh­men im B2B-Bereich, unabhän­gig von der Höhe des Umsatzes.

Sind Sie vorbereitet?

Bereits heute können wir aus den Daten, die Sie uns zur Verar­bei­tung übermit­teln, E‑Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRech­nungs-Format erstellen.Der Versand kann je nach Wunsch per E‑Mail oder über Peppol erfol­gen. Formware ist zerti­fi­zier­ter Peppol-Dienstleister.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns ein kurzes Feedback zu den folgen­den Fragen geben könnten:

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