Vereinfachung einerseits, Komplexität andererseits: Was Sie bei (oder bestenfalls vor) der elektronischen Rechnungsstellung und ‑übermittlung berücksichtigen sollten.
Seit 2014 müssen Kommunen, Bundes- und Länderbehörden – kurzum alle Auftraggeber der öffentlichen Verwaltung – elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Seit 2020, also sechs Jahre später gilt diese Verordnung (mit wenigen Ausnahmen) auch auf Seiten der Rechnungssteller und Lieferanten, die verpflichtet sind, Rechnungen an Behörden elektronisch zu übermitteln.
Damit wird die elektronische Rechnung noch bedeutender und es lohnt sich, einen Blick auf das eigene Rechnungs-Setup zu werfen und bestenfalls vor einer Umstellung auf die Feinheiten zu achten. Die gesetzliche Basis bildet dabei die Richtlinie 2014/55/EU oder kurz E‑Rech-VO. Sie legt fest, dass Rechnungen an Bundesbehörden ausschließlich als XRechnung oder einem entsprechenden Datenformat, wie beispielsweise ZUGFeRD 2.1.1 im Profil EN16931 bereitgestellt werden müssen. Genaue Vorgaben wie diese sorgen langfristig für eine Vereinfachung und Vereinheitlichung.
Aktuell sind in der E‑Rechnungsverordnung klar geregelt:
- Die Vorgaben des Rechnungsformats
- Die akzeptierten Übertragungskanäle
- Die Nutzungsbedingungen von Rechnungseingangsportalen
Nachfolgend wollen wir die drei Bereiche kurz erläutern und aufzeigen, wo wir Sie unterstützen können:
a) Rechnungsformat XRechnung: Welche Daten enthält eine XML?
- Die Ausgangsbasis bilden in der Regel die geforderten Rechnungsdetails Ihres Auftraggebers. Anhand derer analysieren wir Ihre bestehenden Rechnungsdaten, um eine reibungslose Kommunikation zwischen Empfänger- und Senderdaten zu garantieren.
- Wir unterstützen Sie außerdem beim umfangreichen Daten-Mapping, das für eine korrekte Zuordnung der ausgelesenen Daten sorgt.
- Auch komplexe Rechnungsdokumente (wie bspw. Versicherungssteuer / EEG-Umlagen bei Energieversorgern, etc.) können in der XRechnung abgebildet werden.
b) Rechnungsübermittlung: Wie landet meine Rechnung beim Empfänger?
Generell lassen sich vier Formen der Übermittlung unterscheiden: Per E‑Mail, über das gesicherte PEPPOL-Netzwerk, über die manuelle Eingabe via Webformular oder per Upload. Wie auch beim Rechnungsformat, gelten bei der Übermittlung formale Vorgaben und technische Voraussetzungen. Die Rechnungsübermittlung via E‑Mail oder das PEPPOL-Netzwerk ermöglicht den automatisierten Datenaustausch ohne manuelle Eingabe, dies spart Zeit und reduziert Fehlerquellen. Für beide Varianten gelten unterschiedliche Vorteile, besonders hervorzuheben ist jedoch die gesicherte Übertragung via PEPPOL-Netzwerk. Für die Teilnahme benötigt man einen sogenannten Access Point, von denen es weltweit etwa 200 gibt. Formware ist einer davon und unterstützt Sie als Dienstleister beim Rechnungsversand via PEPPOL-Netzwerk, aber auch per E‑Mail.
c) Rechnungsübermittlung: Wie können Sie kontrollieren, dass die Rechnung auch ankommt?
Leider kann der Rechnungssteller die versendeten XRechnungen lediglich validieren. Den vollständigen Rechnungsempfang kann nur der jeweilige Rechnungsempfänger verifizieren. Das bedeutet, sie benötigen die Mitarbeit Ihrer Geschäftspartner.
Positiv zu erwähnen ist dafür, dass die Anbieter von Rechnungseingangsportalen eine Nutzung der offiziellen Testumgebung ermöglichen, weswegen nach einer geglückten Testphase mit einem funktionierenden Workflow zu rechnen ist.
Gesetzlicher Hintergrund: Freiwillige Umstellung oder gezwungenermaßen?
Generell gilt, dass der Rechnungsempfänger (=öffentlicher Auftragsgeber) darüber entscheidet, welcher Versandkanal genutzt werden soll. Handelt es sich dabei um gewichtige Unternehmen oder/und Behörden, trägt das natürlich zur Etablierung und Durchsetzung der XRechnung bei. Vor allem, wenn gesetzliche Richtlinien daran geknüpft sind:
So nehmen Bundesbehörden bereits jetzt Rechnungen nur noch im Format XRechnung an und Kommunen sind verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Auch auf Länderebene ist man bestrebt, die Umsetzung der E‑Rechnungsverordnung zeitnah zu realisieren; so planen beispielsweise die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg ab 2022 eigene Rechnungseingangsportale.
3, 2, 1… los: Folgende Fragen sollten Sie vor einer Umstellung auf XRechnung klären:
- Sind Ihre Kunden Auftraggeber der öffentlichen Verwaltung?
- Falls ja: Müssen Sie XRechnungen für Ihre Kunden an Rechnungseingangsportale schicken
oder als E‑Mail bereitstellen? - Falls ja bei Rechnungseingangsportalen: Welches Portal nutzt der Kunde?
Herausforderungen bei/vor einer Umstellung auf XRechnung sind:
- Das Daten-Mapping (= das Auslesen und Zuordnen der Daten)
- Die teilweise komplexen Transaktionsdokumente beispielsweise bei Energieversorgern oder Versicherungen
- Etwaige Testläufe, die eine Unterstützung der Rechnungsempfänger erfordern (und auf deren Seite kurzfristig Ressourcen beanspruchen)
Trotz all der Komplexität gilt es abschließend zu betonen, dass wir bei Formware überzeugt sind, dass das XRechnungsformat eine große Zukunft hat und auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung mehr und mehr an Bedeutung gewinnen wird. Wir haben Erfahrung mit XRechnungen im B2C und B2G Bereich und unterstützen Sie gerne in der Entscheidung für ein passendes Prozedere. Wir erfüllen dabei die gängigsten (behördlichen) Anforderungen und übernehmen Mapping, Aufbereitung, Konvertierung, Validierung und Versand.
Weitere Details zum Stand der Regeln finden Sie unter:
- Aktueller Umsetzungsstand der Einführung der elektronischen Rechnung im öffentlichen Sektor
https://www.xoev.de/sixcms/media.php/13/eRechnung-%D6ffentlicheL%E4ndersynopse-2020–07.pdf - Stand der Regelungen bei der E‑Rechnung beim Bund und den Bundesländern
https://www.ferd-net.de/ressourcen/bund-laender-uebersichten/stand-der-regelungen-bei-der-e-rechnung-beim-bund-und-in-den-bundeslaendern.html - Elektronische Rechnungen an Bund, Länder & Gemeinden
https://www.verband-e-rechnung.org/xrechnung/
Haben Sie Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber und Interesse an einer benutzerfreundlichen Umsetzung? Dann kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne!